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Europäisches Wirtschaftsrecht - 52: Ertragsbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft in Europa

Vorgaben des Beihilferechts, der Grundfreiheiten und der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Agrarsteuerordnungen Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs

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Die Arbeit unternimmt erstmals den Versuch, die Einkunfte aus Land- und Forstwirtschaft, eine historisch gewachsene Einkunftsart des EStG, insgesamt europarechtlich und rechtsvergleichend zu wurdigen. Sonderregelungen fur die Land- und Forstwirtschaft im deutschen, franzosischen und britischen Ertragsteuerrecht werden daraufhin gepruft, ob und inwiefern sie zum Beihilferecht und zu den Grundfreiheiten in Widerspruch stehen. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die europarechtlichen Vorgaben einer systematischen Vereinfachung des nationalen (Agrar-)Steuerrechts den Weg weisen, dass notwendige Differenzierungen nach britischem Vorbild auf der niedrigst moglichen Ebene vorgenommen werden sollten.

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Europäisches Wirtschaftsrecht - 52: Ertragsbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft in Europa, Hermann Graf Nesselrode

Langue
Année de publication
2009
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(souple),
État du livre
Bon
Prix
5,59 €

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Titre
Europäisches Wirtschaftsrecht - 52: Ertragsbesteuerung der Land- und Forstwirtschaft in Europa
Sous-titre
Vorgaben des Beihilferechts, der Grundfreiheiten und der Gemeinsamen Agrarpolitik für die Agrarsteuerordnungen Deutschlands, Frankreichs und des Vereinigten Königreichs
Langue
Allemand
Format
souple
Pages
330
ISBN10
383293944X
ISBN13
9783832939441
Séries
Description
Die Arbeit unternimmt erstmals den Versuch, die Einkunfte aus Land- und Forstwirtschaft, eine historisch gewachsene Einkunftsart des EStG, insgesamt europarechtlich und rechtsvergleichend zu wurdigen. Sonderregelungen fur die Land- und Forstwirtschaft im deutschen, franzosischen und britischen Ertragsteuerrecht werden daraufhin gepruft, ob und inwiefern sie zum Beihilferecht und zu den Grundfreiheiten in Widerspruch stehen. Die Arbeit kommt zu dem Schluss, dass die europarechtlichen Vorgaben einer systematischen Vereinfachung des nationalen (Agrar-)Steuerrechts den Weg weisen, dass notwendige Differenzierungen nach britischem Vorbild auf der niedrigst moglichen Ebene vorgenommen werden sollten.