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Arbeitsrecht in der Kirche

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Nach dem Staat sind die Kirchen in Deutschland der zweitgrößte Arbeitgeber. Sie regeln die dienstvertraglichen Verhältnisse ihrer Einrichtungen eigenständig, basierend auf dem verfassungsrechtlich garantierten Selbstbestimmungsrecht. Das Werk beleuchtet die Besonderheiten des kirchlichen Arbeitsrechts im Individual- und Kollektivarbeitsrecht und behandelt das Staatskirchenrecht sowie die relevanten Regelungen der evangelischen und katholischen Kirche. Die Neuauflage berücksichtigt wesentliche Änderungen, darunter die Streikfreiheit im kirchlichen Dienst, Anforderungen an die Zuordnung zur Kirche für das kirchliche Arbeitsrecht, das Arbeitsrechtsregelungsgrundsätzegesetz der Evangelischen Kirche, sowie Anpassungen des „Dritten Weges“. Weitere Themen sind die Erstreckungen des „Zweiten Weges“ in der evangelischen Kirche, die Geltung der Grundordnung der katholischen Kirche, Änderungen der Loyalitätsobliegenheiten, das Mindestlohngesetz im kirchlichen Bereich, sowie die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte. Prof. Dr. Reinhard Richardi, ein ausgewiesener Experte im Arbeitsrecht und Präsident des Kirchlichen Arbeitsgerichtshofs der Deutschen Bischofskonferenz, hat das Werk verfasst. Die Zielgruppe umfasst Arbeitgeber, Personalverantwortliche, Arbeitnehmer in der Kirchenverwaltung, Anwälte und Gewerkschaften.

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Arbeitsrecht in der Kirche, Reinhard Richardi

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2015
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