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Bundeszentralregistergesetz

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Auskünfte aus dem Bundeszentralregister können als Selbstauskünfte, einfache und Behördenführungszeugnisse oder unbeschränkte Auskünfte erteilt werden. Neu sind das erweiterte Führungszeugnis für Tätige mit Kindern und Jugendlichen sowie das Europäische Führungszeugnis für EU-Bürger. In der Neuauflage des Kommentars wird das komplexe Regelungsgefüge des Registerrechts umfassend analysiert, insbesondere hinsichtlich der Auskunftsansprüche und der Möglichkeiten für Betroffene aus strafprozessualer Sicht. Zudem werden datenschutzrechtliche Probleme und Schutzlücken kritisch beleuchtet. Entwicklungen im Rahmen der EU-Rechtsharmonisierung, die das Registerrecht betreffen, werden ebenfalls berücksichtigt. Der Kommentar bietet einen umfassenden Überblick über die Herausforderungen im Zusammenhang mit den Eintragungs- und Mitteilungspflichten des Gewerbezentralregisters, das spezifische Regeln für die Art der einzutragenden Entscheidungen, deren Voraussetzungen und die Beauskunftung hat. Besonders relevant sind die Probleme bei Auskünften im Vergaberecht sowie die neue Vorschrift zur Beauskunftung ausländischer und zwischenstaatlicher Stellen. Gudrun Tolzmann, Ministerialrätin, leitet das Referat Bundeszentralregister und Gewerbezentralregister im Bundesministerium der Justiz und ist in dieser Funktion für die Gesetzgebung und Fachaufsicht über die Registerbehörde verantwortlich.

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Bundeszentralregistergesetz, Albrecht Götz

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2015
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