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Legalbewährung nach elektronischer Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe.

Eine experimentelle Rückfallstudie zum baden-württembergischen Modellprojekt.

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Von Oktober 2010 bis Marz 2012 erprobte das Bundesland Baden-Wurttemberg in einem Modellprojekt den Einsatz der GPS-basierten elektronischen Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe. Die elektronische Fuafessel kam in zwei Bereichen zum Einsatz: zum einen zur Vorbereitung einer vorzeitigen Haftentlassung in Form des elektronisch uberwachten Hausarrests, zum anderen als elektronisch uberwachte Vollzugslockerungsmaanahme, insbesondere in Form des Freigangs. Nachdem Andreas Schwedler und Gunda Woaner im Jahr 2015 die Ergebnisse zu Implementation, Akzeptanz und psychosozialen Effekten des Modellprojekts vorstellten (Band K 169), liegen mit diesem Band nun die Ergebnisse der Begleitforschung zu der Frage vor, ob die elektronische Fuafessel einen ruckfallvermeidenden Effekt nach Abschluss der Maanahme hat. Sie werden eingebettet in die aktuelle Diskussion um die Vereinbarkeit der elektronischen Uberwachung mit dem Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland und der Europaischen Menschenrechtskonvention. Der vorliegende Band liefert somit nicht nur aufschlussreiche Ergebnisse zu der Frage, ob die elektronische Fuafessel kriminalpraventiv wirkt, sondern widmet sich generell den Vor- und Nachteilen ihres Einsatzes und zeigt das durch den Einsatz der elektronischen Uberwachung erzeugte Spannungsfeld zwischen dem immer starker wachsenden Sicherheitsbedurfnis der Gesellschaft und dem Rechtsstaat auf.

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Legalbewährung nach elektronischer Aufsicht im Vollzug der Freiheitsstrafe., Katharina Meuer

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2019
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