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Einwanderung und Asyl bei Hugo Grotius

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Seit den 1930er Jahren wird Hugo Grotius (1583-1645) oft als Begründer des völkerrechtlichen politischen Asyls genannt, insbesondere in seinem Werk »De Iure Belli ac Pacis Libri Tres« (IBP). Dort wird auf eine Stelle verwiesen, die besagt, dass Vertriebenen dauernder Aufenthalt nicht verweigert werden soll, wenn sie sich der Staatsmacht unterwerfen. Die Autorin untersucht, ob Grotius tatsächlich das moderne politische Asyl begründet hat. Elke Tießler-Marenda argumentiert, dass die genannte Textstelle nicht mit politischem Asyl, sondern mit der Eroberung der Neuen Welt sowie der Freiheit von Reise, Niederlassung und Handel zusammenhängt. Die Zuwanderung wird als potenzielle Gefahr für den Aufnahmestaat betrachtet. Eroberer und Kolonialisten, wie die Spanier, haben kein Einwanderungsrecht, während Vertriebene in Notlagen, die sich der Staatsmacht unterwerfen, aufgenommen werden sollen. Grotius betont, dass Staatsinteressen entscheidend sind: Ein Bevölkerungsverlust durch Auswanderung gilt als nachteilig, und die Aufnahme fremder Untertanen gegen den Willen ihres Herkunftslandes wird als strafbar angesehen. Nur die Aufnahme von Exilanten ist unbedenklich, da ihr Heimatstaat kein Interesse an ihrem Verbleib hat. Zudem vertritt Grotius eine restriktive Haltung zur Auslieferung politischer Verbrecher, da deren Asylanspruch nicht das Strafanspruchsrecht des verfolgenden Staates verletzen darf. Grotius stellt somit staatliche Interess

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Einwanderung und Asyl bei Hugo Grotius, Elke Tießler Marenda

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2002
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