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Rechtsvielfalt vor Gericht

Rechtsanwendung und Partikularrecht im Alten Reich

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Die Frage nach dem anwendbaren Recht vor Gericht ist ein zentrales Problem der frühneuzeitlichen Rechtsgeschichte. Die Rezeption des römischen Rechts führte zur Zurückdrängung einheimischer Rechtsgewohnheiten durch gelehrte Juristen. Dies geschah aufgrund einer Geltungsvermutung zugunsten des römischen Rechts und der Behandlung lokaler Rechtsquellen als beweisbedürftige Tatsachen. Bisher wurde die Rechtsanwendungstheorie nur anhand zeitgenössischer juristischer Literatur untersucht, ohne dass die Praxis mit dieser Literatur in Verbindung gebracht werden konnte. Die Arbeit analysiert Prozeßakten des Reichskammergerichts, um das Rechtsanwendungsproblem in der frühen Neuzeit in erster und zweiter Instanz zu beleuchten. Im Fokus stehen die Argumentation der Parteien, Details der Beweisführungen und die Rechtsanwendung des Gerichts. Es werden zwei Reichsstädte, Frankfurt am Main und Lübeck, mit unterschiedlichen Rechtskulturen betrachtet, die sich in der Anlehnung an das gelehrte römisch-kanonische Recht stark unterscheiden. Die Ergebnisse zeigen Ansätze eines neuen Gesamtbildes, das auf zeitgenössischer Rechtsvielfalt, anwaltlicher Prozeßführung unter Unsicherheitsbedingungen sowie richterlicher Entscheidungsfreiheit und Begründungsvielfalt basiert.

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Rechtsvielfalt vor Gericht, Peter Oestmann

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2002
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