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Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb nach Aufgabe der Kernbereichslehre durch das Bundesverfassungsgericht

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In seiner Entscheidung vom 14.11.1995 gab das BVerfG die Kernbereichslehre zur Koalitionsfreiheit auf, die zuvor die Dogmatik des Grundrechts geprägt hatte. Diese Lehre wurde kritisiert, insbesondere die darauf basierende Rechtsprechung, die die Rechte der Gewerkschaften auf „unerläßliche“ Betätigungen beschränkte. Das BVerfG stellte klar, dass die Grenzen des Werberechts nicht durch eine Einschränkung der Koalitionsfreiheit auf den Kernbereich definiert sind, sondern durch eine Abwägung mit den Grundrechten des Arbeitgebers. Der Autor untersucht die dogmatischen und praktischen Konsequenzen dieser Entscheidung und betont die verstärkte Betonung der Koalitionsfreiheit als Freiheitsrecht. Die Entscheidung führt zu einer überzeugenden Dogmatik der Koalitionsfreiheit und zeigt eine deutliche Ausweitung der Gewerkschaftsrechte im Betrieb, auch wenn diese nicht schrankenlos sind. Ein Werberecht während der Arbeitszeit und der Zugang betriebsfremder Gewerkschaftsbeauftragter zur Mitgliederwerbung bleiben weiterhin ausgeschlossen. Ein Kapitel über die Rechtsdurchsetzung und die Möglichkeiten einvernehmlicher Regelungen rundet die Analyse ab.

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Gewerkschaftliche Betätigung im Betrieb nach Aufgabe der Kernbereichslehre durch das Bundesverfassungsgericht, Martin Brock

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2002
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