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Weiterbildung und Justizvollzug

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«Im Vollzug der Freiheitsstrafe soll der Gefangene fähig werden, künftig in sozialer Verantwortung ein Leben ohne Straftaten zu führen (Vollzugsziel)» ( 2 Strafvollzugsgesetz). Ein wesentliches Element der Umsetzung des Vollzugsziels ist die Versorgung der Gefangenen mit Bildungs- und Weiterbildungsangeboten, für die zwar grundsätzlich die Vollzugsbehörden zuständig sind, die aber dieser Aufgabe alleine nicht gerecht werden können. Deshalb nutzt der Justizvollzug zunehmend das «know how» und die Kapazitäten externer Bildungs- und Weiterbildungseinrichtungen. Die Erfahrung lehrt allerdings, daß es nicht genügt, das übliche Kursangebot in reduzierter Form bereitzustellen. Vielmehr sind für die Bildungsarbeit im Justizvollzug besondere didaktische Konzepte nötig. Absicht dieses Buches ist es deshalb, eine mögliche, scharf umrissene Auffassung von Weiterbildung im Vollzug und deren Auswirkungen auf das konkrete Handeln sowie eine bestimmte Sicht der institutionellen Behinderungen der Arbeit vorzustellen, um vor diesem Hintergrund vorhandene Chancen zu emanzipatorischer Bildungsarbeit darzustellen.

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Weiterbildung und Justizvollzug, Hans-Jürgen Eberle

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1992
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