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Mit dem Gesetz zur Reform des Bauvertragsrechts und zur Änderung der kaufrechtlichen Mängelhaftung wurden umfassende Änderungen im privaten Bau- und Architektenrecht eingeführt. Seit dem 1.1.2018 gelten neue Regelungen, darunter das Recht des Bestellers auf Änderungsanordnungen sowie Neuerungen in den Bereichen „Kündigung“ und „Abnahme“. Es wurden neue Vertragstypen wie der „Verbraucherbauvertrag“ geschaffen, die Sachmängelhaftung für Baustoffe wurde neu justiert, und erstmals gibt es gesetzliche Vorgaben für Architekten- und Bauträgerverträge. Die Neuauflage des Prozesshandbuchs bietet Unterstützung in allen Phasen des baurechtlichen Mandats. Die Autoren erläutern prozessuale Abläufe basierend auf dem neuen Recht und liefern praxisgerechtes Know-how für die Mandatsbearbeitung. Anspruchsgrundlagen und Handlungsmöglichkeiten werden aus der Sicht aller Prozessbeteiligten dargestellt. Zudem enthalten die Ausführungen Formulierungsvorschläge und Checklisten für die praktische Umsetzung. Die Schwerpunkte umfassen die Neuregelungen zum Bauvertragsrecht, das Anordnungsrecht des Bestellers, neue Regelungen zur fiktiven Abnahme, zu Abschlags- und Schlusszahlungen sowie zur außerordentlichen Kündigung von Bauverträgen. Auch die erweiterten Mängelrechte beim Kauf von Baustoffen und die Einführung von Baukammern bei den Landgerichten werden behandelt. Die Autoren gehören zur „Crème de la Crème der deutschen Bauanwälte“.
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Prozesse in Bausachen, Gerd Motzke
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