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Der Gebrauchtsoftware-Handel nach den „UsedSoft“-Entscheidungen des EuGH und des BGH

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Software spielt eine zentrale Rolle in der heutigen Wirtschaft, und der Handel mit gebrauchter Software birgt erhebliches wirtschaftliches Potenzial, insbesondere im Unternehmensbereich. Lange waren die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Weiterveräußerung, insbesondere aus urheberrechtlicher Sicht, umstritten. Ein wegweisendes Urteil des Europäischen Gerichtshofs aus dem Jahr 2012, bekannt als „UsedSoft“, erkannte die Rechtmäßigkeit der Weiterveräußerung von heruntergeladener Software an. Zunächst schien damit die Frage nach der Zulässigkeit des Gebrauchtsoftwarehandels geklärt. Doch bei näherer Betrachtung bleiben viele Fragen offen: Welche Auswirkungen hat das Urteil auf verschiedene Lizenzmodelle? Können Lizenzen bei der Weiterveräußerung aufgespalten werden? Welche Regelungen gelten für Käufer, die keine vertragliche Beziehung zum Hersteller haben? Wie sind Weitergabeverbote und technische Schutzmaßnahmen zu bewerten? Die Autorin beleuchtet diese Aspekte und bietet eine umfassende Analyse des aktuellen rechtlichen Status im Gebrauchtsoftwaremarkt. Sie untersucht das „UsedSoft“-Urteil und dessen Implikationen für den urheberrechtlichen Erschöpfungsgrundsatz, der ursprünglich für analoge Medien entwickelt wurde, und erörtert dessen Anwendbarkeit auf digitale Medien wie Software. Diese dogmatische Analyse hat nicht nur Relevanz für Software, sondern auch für andere digitale Medien.

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Der Gebrauchtsoftware-Handel nach den „UsedSoft“-Entscheidungen des EuGH und des BGH, Kathi Christine Stein

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2017
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