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Im Laufe der letzten zehn Jahre hat der europäische Gesetzgeber vier Verordnungen für den Flug-, Bahn-, Schiffs- und Busverkehr erlassen, die die Beziehung zwischen Fahr- bzw. Fluggästen und Beförderungsunternehmen regeln. Diese Sekundärrechtsakte legen die Rechte der Kunden bei der Nutzung der jeweiligen Verkehrsträger fest. Die Regelungen behandeln ähnliche Inhalte, da sie sich auf die Personenbeförderung beziehen und größtenteils identische Ereignisse wie Annullierungen, Verspätungen und Nichtbeförderungen abdecken. Zudem sind die Rechtsfolgen, wie Hilfeleistungen, Ansprüche auf Alternativbeförderungen oder Fahrpreiserstattungen sowie Entschädigungsleistungen, im Wesentlichen übereinstimmend. Dennoch gibt es bei genauem Vergleich signifikante Unterschiede. Der erste Teil der Ausführungen beleuchtet Übereinstimmungen und Abweichungen der Verordnungen, einschließlich der Anwendungsbereiche der Sekundärrechtsakte. Im zweiten Teil wird die Entschädigungsleistung konkret analysiert, wobei Unterschiede in der legislativen Ausgestaltung der Zahlungen für Reisende und Transportunternehmen betrachtet werden. Abschließend wird geprüft, ob die Bestimmungen zur Entschädigung mit dem Gleichbehandlungsgrundsatz der Grundrechte-Charta der Europäischen Union vereinbar sind.
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Die Passagierrechte im Flug-, Bahn-, Schiffs- und Busverkehr, Markus Krüger
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- 2016
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