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Die Abhandlung behandelt zentrale verfassungs- und verwaltungsrechtliche Aspekte der EU bei der Gründung von vertragsfremden Einrichtungen oder Agenturen. Am Beispiel des Europäischen Innovations- und Technologieinstitutes (EIT) untersucht der Verfasser, ob die EU Agenturen nach dem Primärrecht errichten darf, welche Rechtsgrundlagen dafür relevant sind und wie diese mit Entscheidungsbefugnissen ausgestattet werden können. Ausgehend von der Meroni-Doktrin des EuGH skizziert der Autor die Entwicklung der Agenturen, die seiner Meinung nach charakteristisch für den Europäischen Verwaltungsverbund ist. Zudem analysiert er die Beitragskompetenz, eine rechtsdogmatische Besonderheit im verfassungsrechtlichen System der EU. Diese Kompetenzart wird als spezifische Ausprägung des Subsidiaritätsprinzips betrachtet. Der Autor interpretiert das Harmonisierungsverbot als scheinbaren Widerspruch zum Integrationsauftrag der EU, hebt jedoch dessen integrative Bedeutung hervor, da es die Zuständigkeit der Mitgliedstaaten respektiert und die EU dazu anregt, diese zu fördern. Darüber hinaus wird die Struktur und die Aufgaben des EIT detailliert dargestellt. Der Verfasser argumentiert, dass es sich um ein Wertschöpfungsinstitut handelt, das als Forschungs- und Bildungsinstitut auf der Grundlage der entsprechenden Kompetenzen des AEUV hätte gestützt werden müssen.
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Die Errichtung des Europäischen Innovations- und Technologieinstituts, Oliver Kittner
- Langue
- Année de publication
- 2016
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