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Servus alienus heres

Die Erbeinsetzung fremder Sklaven im klassischen römischen Recht

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Das römische Erbrecht kennt nicht nur die Erbeinsetzung von freien Personen, sondern auch von Sklaven. Besonders vielschichtig stellt sich dabei die Einsetzung fremder Sklaven dar. In diesem Falle wird der Sklave zwar Erbe, doch fällt das Vermögen an seinen Herrn. Aus dieser Aufspaltung von Erbenstellung und Vermögenserwerb ergeben sich zahlreiche Fragestellungen, die in der vorliegenden Monographie erstmals im Zusammenhang untersucht werden. Die Darstellung umfasst nicht nur die erbrechtliche Problematik, sondern auch die soziale Situation des zum Erben eingesetzten fremden Sklaven. Dabei zeigt sich, dass Sklaven, obwohl sie nicht rechtsfähig waren, dennoch von der Erbeinsetzung profitieren konnten. Das Buch deckt aber auch die weiteren Ursachen und die Strategien der erbrechtlichen Vermögensnachfolge auf, welche diesem – auffallend häufigen – Phänomen der römischen Rechts- und Sozialordnung zugrunde lagen.

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Servus alienus heres, Wolfram Buchwitz

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2012
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