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Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag und zum neuseeländischen House of Representatives

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Wahlrechtsfragen sind Machtfragen. In Deutschland hat sich das System der personalisierten Verhältniswahl als Alternative zu traditionellen Mehrheits- und Verhältniswahlformen entwickelt. Während die internationale Forschung den Modellcharakter dieses Mischwahlsystems anerkennt, ist dies unter deutschen Verfassungsrechtlern weniger verbreitet. Seit der Einführung des personalisierten Verhältnissystems in Neuseeland 1993 und ähnlicher Systeme in Schottland und Wales 1998 gilt das deutsche Wahlsystem als Vorbild. Die Architektur des Systems ermöglicht eine nahezu proportionale Abbildung des Stimmwerts und ein enges Verhältnis zwischen Wählern und Repräsentanten. Trotz des Rufs, das Beste aus beiden Welten zu vereinen, gibt es Bestrebungen, mehrheitsbildende Wahlsysteme zu etablieren. Die Studie vergleicht die Wahlrechtsregime Deutschlands und Neuseelands seit 1848, hebt Unterschiede hervor und bewertet sie. Besonders auffällig sind die Divergenzen in den begleitenden Regelungsmechanismen, etwa bei der Wahlkreiseinteilung und dem Wahlprüfungsrecht. Ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts von 2008 hat die Schwächen des deutschen Systems offengelegt und Reformen angestoßen. Auch in Neuseeland werden Volksentscheide zur Beibehaltung des Systems in den Jahren 2011 und 2014 durchgeführt. Die Arbeit untersucht, wie Wahlrechtsreformen unter breiter Inklusion der Betroffenen umgesetzt werden können.

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Das Wahlrecht zum Deutschen Bundestag und zum neuseeländischen House of Representatives, Constantin Frank-Fahle

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2011
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