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Rolf Dietrich Herzberg erläutert im ersten Teil seine deterministische Überzeugung, dass der Mensch dem Kausalitätsgesetz unterworfen ist und keine Entscheidungen anders treffen kann, als er es tatsächlich tut. Neue Erkenntnisse der Hirnforschung ändern nichts an dieser Sichtweise. Der Mensch hat zwar die Freiheit, Entscheidungen zu treffen, jedoch beeinflussen Charakter und Motivationen seine Wahlmöglichkeiten. Diese „kleine Willensfreiheit“ vermittelt das Gefühl von Freiheit. Im zweiten Teil wird die Ansicht bestätigt, dass fehlende Wahlfreiheit die Verantwortlichkeit des Menschen nicht mindert. Entscheidungen und Handlungen, die auf den Charakter zurückzuführen sind, verdienen Lob oder Tadel, unabhängig von der Möglichkeit alternativer Handlungen. Der dritte Teil behandelt den strafrechtlichen Ausschluss der Verantwortung, insbesondere § 20 StGB. Der Autor widerspricht der verbreiteten Annahme, dass die Entscheidungsfreiheit für den strafrechtlichen Schuldvorwurf entscheidend sei und dass das Gesetz diese Freiheit dem Täter normativ zuschreibt. Vielmehr bekräftigt er, dass das Schuldstrafrecht auch mit einem deterministischen Menschenbild vereinbar ist. Schuld im strafrechtlichen Sinne wird nicht allein durch die deterministische Sichtweise negiert, sondern nur, wenn die gesetzlichen Voraussetzungen für eine Schuldverneinung erfüllt sind.
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Willensunfreiheit und Schuldvorwurf, Rolf Dietrich Herzberg
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