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Georg Philipp Telemanns Hamburger Kirchenmusik und ihre Aufführungsbedingungen

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Von 1721 bis zu seinem Tod 1767 war Georg Philipp Telemann Musikdirektor und Kantor in Hamburg, verantwortlich für die Kirchenmusik an den fünf Hauptkirchen der Stadt. Jürgen Neubacher untersucht anhand dieser Kirchen die Organisationsstrukturen, Musikerbeziehungen, Aufführungsbedingungen und Besetzungspraktiken. Durch die Auswertung bisher unbekannter Quellen bietet die Studie eine neue Perspektive auf die Hamburger Kirchenmusik, ihre räumlichen, finanziellen und personellen Gegebenheiten sowie die Tätigkeiten des Kantors und anderer Beteiligter. Im Mittelpunkt stehen Fragen der Aufführungspraxis, wie die Besetzung von Vokalstimmen, der Einsatz von Falsettisten, Knabensopranen und gelegentlich Sängerinnen, das Doppelakkompagnement, die Instrumentalbesetzungen sowie die Temperierung und Stimmtonhöhe von Tasteninstrumenten. Der umfangreiche Quellenanhang enthält alle nachweisbaren Kostenaufstellungen und Besetzungslisten der Hamburger Kirchen- und Festmusiken unter Telemanns Direktorat, eine Übersicht der erhaltenen Originalstimmensätze mit Angaben zu Aufführungsjahr und Schreibern sowie eine umfassende Prosopographie. Aufgrund des musik- und institutionsgeschichtlichen, soziologischen und biographischen Inhalts sowie der primärquellenorientierten Methodik verspricht der Band bedeutende Erkenntnisse für die Telemann-Forschung und für alle, die sich für die Funktion, Aufführungspraxis und Organisation protestantischer Kirchenmus

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Georg Philipp Telemanns Hamburger Kirchenmusik und ihre Aufführungsbedingungen, Jürgen Neubacher

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2009
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