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Der neue Rechtsschutz in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht

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Seit dem 1. Januar 2007 ist das Bundesgerichtsgesetz (BGG) in Kraft. Die vorliegende St. Galler Dissertation, die erste, die sich mit dem BGG befasst, untersucht den neuen Rechtsschutz in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht, d. h. sowohl die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten (Art. 82 ff. BGG) als auch die subsidiäre Verfassungsbeschwerde (Art. 113 ff. BGG). Schwergewichtig setzt sich der Autor mit dem Beschwerderecht, dem Beschwerdegegenstand und den Beschwerdegründen auseinander. Beim Beschwerderecht gelingt es dem Autor, den Begriffen des besonderen Berührtseins (Art. 89 Abs. 1 lit. b BGG) und des schutzwürdigen Interesses (Art. 89 Abs. 1 lit. c BGG) klare Konturen zu verleihen und sie inklusive ihrer Teilgehalte zu definieren. Im Rahmen der Untersuchung des Beschwerdegegenstandes wird insbesondere der Ausnahmekatalog von Art. 83 BGG ausführlich abgehandelt. Bei den Beschwerdegründen gilt ein besonderes Augenmerk der Verletzung von Bundesrecht nach Art. 95 lit. a BGG, die eingehend erläutert wird. Eine Zusammenfassung, eine Würdigung und ein Ausblick runden die Arbeit ab.

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Der neue Rechtsschutz in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten vor dem Bundesgericht, Matthias Suter

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2007
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