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Vertrauensschutz im Recht der Personenhandelsgesellschaften Deutschlands und Delawares

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Verlässliche Informationen über Marktteilnehmer gewinnen in einem komplexen Wirtschaftsverkehr zunehmend an Bedeutung, insbesondere solche, die das Haftungsregime von Geschäftspartnern betreffen. Die Studie untersucht, welche Möglichkeiten einer Rechtsordnung zur Verfügung stehen, um Vertrauen in die Haftungsverhältnisse eines Unternehmens zu schützen, und konzentriert sich dabei auf Personenhandelsgesellschaften. Zwei Kernbereiche werden analysiert: Erstens die allgemeine Rechtsscheinhaftung, die sich auf das äußere Auftreten einer Gesellschaft oder Gesellschafters stützt. Zweitens wird die Rolle der öffentlichen Registrierung unternehmensrelevanter Tatsachen betrachtet, etwa durch das Handelsregister in Deutschland oder die Registrierung in Delaware. Trotz unterschiedlicher historischer und dogmatischer Grundlagen zeigen sich erstaunliche Parallelen in der allgemeinen Rechtsscheinhaftung beider Rechtsordnungen. Im Bereich des Vertrauensschutzes aufgrund öffentlicher Registrierung sind jedoch erhebliche Unterschiede festzustellen, insbesondere der Schutz des „abstrakten“ Vertrauens gemäß § 15 Abs. 1 und Abs. 3 HGB, der unabhängig von einer Einsichtnahme ins Register gewährt wird. Diese Entscheidung des deutschen Gesetzgebers wird im Kontext der seit 2007 vorgeschriebenen Elektronisierung des Handelsregisters kritisch überprüft, was einen dringenden Reformbedarf im materiellen Registerrecht aufzeigt.

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Vertrauensschutz im Recht der Personenhandelsgesellschaften Deutschlands und Delawares, Sebastian Haas

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2007
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