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Das staatliche Gewaltmonopol

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Den zahlreichen terroristischen Anschlägen seit dem 11. September 2001 und der zunehmenden Gewaltbereitschaft innerhalb der Gesellschaft ist der Ruf nach dem starken Staat gefolgt. Gefordert wird eine Stärkung des staatlichen Gewaltmonopoles. Dass grundsätzlich allein der Staat befugt sein soll, Gewalt anzuwenden, um Gefahren für die öffentliche Sicherheit und Ordnung abzuwenden, ist heute praktisch allgemeine Ansicht. Im ersten, rechtshistorischen Teil seiner Dissertation „Das staatliche Gewaltmonopol“ geht Christian Müller der grundsätzlichen Frage nach, weshalb der Einzelne auf eigenmächtige Rechtsdurchsetzung zugunsten eines übergeordneten Gemeinwesens, des Staates, verzichtet hat. Es wird herausgearbeitet, wie das Gewaltmonopol entstanden ist und sich konsolidiert hat. Anhand der Darstellung der nationalsozialistischen Herrschaft wird die Gefahr des Missbrauchs staatlicher Machtmittel aufgezeigt. Im zweiten Teil untersucht der Verfasser, welche Bedeutung das staatliche Gewaltmonopol unter der Geltung des Grundgesetzes hat. Der Autor macht deutlich, weshalb derzeit von einer Legitimationskrise des staatlichen Gewaltmonopols auszugehen ist. Anschließend wird die Entwicklung der Rechtsprechung der Obergerichte zu den Rechtfertigungs- und Entschuldigungsgründen, welche ausnahmsweise ein eigenmächtiges Handeln des Bürgers erlauben, nachgezeichnet. Im letzten Teil der Arbeit wird verdeutlicht, inwieweit Private einen Beitrag zur Gefahrenabwehr leisten können.

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Das staatliche Gewaltmonopol, Christian Müller

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2007
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