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Die Totensorge - ein Persönlichkeitsrecht

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Stephan Schenk untersucht zivilrechtliche Fragen, die aus dem missbräuchlichen Umgang mit toten menschlichen Körpern resultieren. Der Umgang mit Verstorbenen wird durch das Recht der Totensorge geregelt, ein Thema, das oft mit Unbehagen betrachtet und in der Gesellschaft tabuisiert wird. Diese Tabuisierung spiegelt sich auch im deutschen Zivilrecht wider, da das BGB zum Faktum der toten Person und zum Rechtsinstitut der Totensorge schweigt. Obwohl die Totensorge allgemein anerkannt ist, bleiben ihre rechtliche Einordnung und Ausgestaltung, insbesondere Umfang und Reichweite, oft umstritten oder unklar. Dies führt zu einem problematischen Zustand, da die Rechtsordnung klare Handlungsanweisungen und angemessene Sanktionsmöglichkeiten erfordert. Die alltägliche Praxis zeigt dies, etwa in der Verwendung von Leichen für Crash-Tests oder der Entsorgung abgetriebener Föten. Auch gesetzlich geregelte Bereiche, wie die Organentnahme, bleiben problematisch, da sie die Totensorge nur am Rande betreffen. Schenk untersucht, auf welches Objekt sich die Totensorge bezieht und wann ein Mensch als tot gilt. Zudem wird die Totensorge als mögliche Ausformung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts betrachtet, einschließlich der Frage, ob Verletzungen des Totensorgerechts durch Geldentschädigungen ausgeglichen werden können.

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Die Totensorge - ein Persönlichkeitsrecht, Stephan Schenk

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2007
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