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Advokaten und Prokuratoren

Anwälte am Reichskammergericht (1690–1806)

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Die Advokaten und Prokuratoren des Reichskammergerichts stehen im Mittelpunkt dieser Darstellung. Es handelt sich hierbei um Anwälte, die verschiedene Aufgaben am Gericht wahrnahmen. Die Advokaten berieten die Parteien vor- und außergerichtlich und verfassten die für die Rechtsstreitigkeiten relevanten Schriftstücke. Der Prokurator vertrat als Bevollmächtigter die Partei vor Gericht. Er war dort zur Abgabe und zum Empfang der Schriftstücke und Erklärungen zugelassen. Beide Berufsgruppen erfuhren im Laufe des 18. Jahrhunderts einen sozialen Abstieg, der allein auf der fehlenden Anerkennung durch die Richter beruhte. Diese Entwicklung führte zur berufsständischen Differenzierung zwischen Anwalt und Richter. Wie die Anwälte auf die gesellschaftlichen Verhältnisse reagierten und welche Kompensationsstrategien sie wählten, wird ebenso thematisiert wie die Beziehung des Gerichts zu Kaiser und Reich. Deutlich wird, dass die Anwälte im Reich hohes Ansehen genossen, waren sie doch auch als hochrangige Berater und Diplomaten aktiv.

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Advokaten und Prokuratoren, Anette Baumann

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2006
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