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Markenschutz von Gerüchen

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Die vom Europarecht getriebene Entwicklung des Markenrechts bewirkt seit Jahren eine zunehmende Liberalisierung des Kennzeichenbegriffs. Mit der »Zimtsäuremethylesther«-Entscheidung des EuGH vom Dezember 2002 hat diese Tendenz eine neue Dimension erreicht: Die Duftmarke. Der Verfasser setzt sich rechtsvergleichend mit den Problemen der grafischen Darstellbarkeit und Unterscheidungskraft von Geruchsmarken auseinander und zeigt einen Weg auf, der es den Ämtern und Gerichten ermöglicht, Geruchsmarken in Zukunft anzuerkennen und ihre Eintragung vorzunehmen. In Ausblicken in das Patent- und Urheberrecht zeigt Rengshausen, dass einzelne Bestandteile von Gerüchen auch als Stoff- und Erzeugnispatente schutzfähig sind. Neueste Tendenzen in der französischen Rechtsprechung propagieren sogar eine urheberrechtliche Werksqualität von Parfums.

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Markenschutz von Gerüchen, Sebastian Rengshausen

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2004
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