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Reiserecht für Omnibusunternehmer

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Ein Omnibusunternehmer fungiert schon dann als Reiseveranstalter, wenn er neben dem reinen Transport eine weitere Leistung, z. B. eine Hotelübernachtung oder den Besuch eines Musicals anbietet. Das vorliegende Buch unterstützt Omnibusunternehmen, die sich mit ihren Kunden über (angeblich) schlechte Hotels, verspätete Abfahrt, ein ausgefallenes Konzert, oder unbequeme Sitze im Bus streiten müssen. Für jeden Omnibusunternehmer, der auch Reisen veranstaltet, ist das Wissen um Grundsätze des (Pauschal-) Reiserechts und der damit zusammenhängenden Versicherungsfragen unentbehrlich. Das Buch ist aus der Sicht des Omnibusunternehmers geschrieben und gegliedert wie eine Reise. Aus dem Inhalt: Vorbereitung der Reise, z. B. Angaben in Werbemedien oder dem Katalog Buchung der Reise, z. B. Reisebestätigung, Sicherungsschein Während der An- und Abreise, z. B. Verspätung des Reisenden Angekommen, z. B. Mängel der Unterkunft Nach der Reise, z. B. Bezahlung der Rechnung Versicherung, z. B. Wann tritt welche Versicherung ein? Sonstige Fragen, z. B. Die Reiseleitung Anhang (Frankfurter Tabelle, BGB-Auszüge, Informations-VO, Allgemeine Reisebedingungen, Versicherungsbedingungen), Stichwortverzeichnis

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Reiserecht für Omnibusunternehmer, Matthias Westerholt

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2001
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